Wir sind für Sie und Ihre Wünsche da:
Ab Pflegegrad 1
haben Sie Anspruch auf Hilfe –
sprechen Sie uns an!
Wir dürfen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Anerkennung vom Landesamt Niedersachen §§ 45a Abs. 1, 45b Abs. 1 Nr. 4, SGB XI

Im Rahmen
der Alltagsbegleitung bieten wir folgende Leistungen an:
- Hilfe bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung
- Begleitung beim Besuch des Gottesdienstes oder
auf dem Friedhof, z.B. auch bei der Grabpflege
- Hilfe und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
wie z.B. Gesellschaftsspiele, Gespräche, Vorlesen
oder Musik hören
- Hilfe beim Erstellen von Einkaufslisten, Speiseplänen etc.
- Einkaufen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Hygieneartikeln und Unterbringung der eingekauften Artikel im Haus
- Botengänge, z.B. bei Behörden, der Post oder Apotheke
- Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen
- gemeinsam kochen
- Spaziergänge
- und einiges mehr…